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NOFV mit Änderung im Auf- und Abstieg

Philipp Scopp, 18.05.2015

NOFV mit Änderung im Auf- und Abstieg

Das Präsidium des NOFV hat auf Antrag des Spielausschusses nachfolgende Änderung der Auf- und Abstiegsregelung der NOFV-Herren-Regional- und Oberliga 2014/2015 beschlossen:

 

Bedingt durch zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Auf- und Abstiegsregelung unvorhersehbare Ereignisse, ergibt sich die Notwendigkeit, nachfolgende Sonderregelung zu beschließen. Grundlage ist Ziffer 10 der Auf- und Abstiegsregelung der Herren-Regionalliga sowie Ziffer 13 der entsprechenden Regelung der Oberligen.

Die Sonderregelung wird notwendig aufgrund der Folgen aus dem Insolvenzverfahren des VFC Plauen, der Beschlüsse von DFL und DFB zu zweiten Mannschaften (Rückzug 1. FC Union Berlin II, SG Dynamo Dresden II, Chemnitzer FC II) und der Aufstockung der Regionalliga Nordost im Spieljahr 2015/16 auf 18 Mannschaften.

Der Sonderregelung für den Bereich des Aufstiegs aus den Landesverbänden in die Oberligen ist zu entnehmen, dass es grundsätzlich bei sechs Aufsteigern (ein Aufsteiger pro Landesverband) bleibt.

Sollten Umstände eintreten, dass die Staffelstärke von 16 Mannschaften in den Oberligen nicht erreicht werden kann, würde die Sonderregelung für einen vermehrten Aufstieg eintreten.

Nach dem aktuellen Tabellenstand der 3.Liga ist davon auszugehen, dass aus dem Bereich des NOFV keine Mannschaft das Spieljahr auf einem Abstiegsplatz beendet. Dies ist natürlich sehr erfreulich. Somit kommen laut der verabschiedeten Auf- und Abstiegsregelung nur noch die Varianten A und E für eine Anwendung in Betracht. Leider haben die Vereine SG Dynamo Dresden, Chemnitzer FC und 1.FC Union Berlin ihre zweiten Mannschaften für das kommende Spieljahr abgemeldet. Der VFC Plauen steht aufgrund der Insolvenz als Absteiger aus der Regionalliga in die Oberliga fest. Somit sind bereits Abstiegsszenarien feststehend, die durch den Spielausschuss nicht vorherzusehen waren. Es wird beantragt, die Auf- und Abstiegsregelung für das laufende Spieljahr wie in der beiliegenden schematischen Darstellung aufgeführt abzuändern.

Sollten widererwarten weitere Abmeldungen aus der Oberliga bis zum Entscheid des NOFV-Präsidiums zur Auf- und Abstiegsregelung 2015/16 erfolgen, wird folgende Sonderregelung erlassen:

Weiteren  Landesverbänden wird ein weiterer Aufsteiger zugestanden, wenn es zu unvorhersehbaren Abmeldungen kommt bzw. ein Landesverband sein Aufstiegsrecht nicht wahrnimmt. Verzichtet der Landesverband lt. nachstehender Rangfolge auf die Meldung eines weiteren Aufsteigers, so geht das Recht zur Meldung auf den nächsten berechtigten Landesverband über. Die Rangfolge regelt sich nach den seniorenmitgliederstärksten Landesverbänden laut DFB-Mitgliederstatistik 2014 wie folgt: 1. Berlin, 2. Sachsen, 3. Brandenburg, 4. Thüringen, 5. Sachsen-Anhalt, 6. Mecklenburg-Vorpommern.

Mit diesen Änderungen wird gewährleistet, dass die Regional- und Oberliga im kommenden Spieljahr 2015/16 in Sollstärke spielen können. Es wird kein Verein benachteiligt.


Quelle:NOFV